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Erneuerbare Energien

Erfolgreiche Projekte der erneuerbaren Energien benötigen individuelle Lösungen. Unsere Erfahrung hilft Ihnen bei der erfolgreichen Realisierung Ihres Vorhabens.

Projekte der regenerativen Energien sind auf vielen Ebenen sehr anspruchsvoll. Egal ob es um das „Repowering“ eines bereits laufenden Projektes oder die Entwicklung einer völlig neuen Anlage geht: Die betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Anforderungen sind enorm.

LADM berät Unternehmen, die in diesem Geschäftsfeld tätig sind, seit über 20 Jahren. Wir arbeiten mit großen Projektinitiatoren aus der Windenergie und anderen Branchen zusammen und verfügen durch unsere langjährige Erfahrung in einem sich stets wandelnden Geschäftsfeld über das nötige Wissen, um Ihr Projekt zum Erfolg werden zu lassen.

Unsere Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte liefern Gesamtkonzeptionen für die Umsetzung von Projekten der erneuerbaren Energien.

Unsere Leistungen

  • Unterstützung bei der kaufmännischen Betriebsführung
  • Ertrags-, Liquiditäts- und Steuerprognoserechnungen
  • Begleitung von Betriebsprüfung und Vertretung bei Behörden und Finanzgerichten

Ihre Ansprechpartner

Was wir für Sie leisten: Rechtsformberatung für Projektbetreiber

Eine Mandantin in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betreibt als Projektgesellschaft Windkraftanlagen und stand vor dem Ende der garantierten 20-jährigen Vergütung im Rahmen des Energie-Einspeise-Gesetzes (EEG).

Für die Mandantin stellten sich drei zentrale Fragen zum zukünftigen Betrieb der Windkraftanlagen. Erstens: Sollten die Anlagen ohne EEG-Förderung weiterbetrieben werden? Hierbei wäre eine strikte Ausrichtung an optimierten Kostenstrukturen notwendig, da die Instandhaltungskosten und das damit verbundene finanzielle Risiko in zukünftigen Perioden tendenziell steigen würden. Zweitens: Sollte die Gesellschaft alternativ besser liquidiert werden? Drittens: Wie könnten die Möglichkeiten des „Repowerings“ durch die Nutzung der Standort-Rechte der Altanlagen zur Errichtung von neuen, leistungsstärkeren und darüber hinaus EEG-geförderten Windkraftanlagen genutzt werden?

LADM hat die Mandantin bei der Entscheidungsfindung durch die Durchführung von Ertrags- und Liquiditätsplanungen für alle drei Szenarien unterstützt. In diesem Zusammenhang prüften wir auch etwaige steuerlich relevante Sachverhalte. Anhand unserer Ergebnisse und neuen Erkenntnisse ergab sich für unsere Mandantin erstmalig eine umfassende Grundlage, mittels derer sie eine verantwortliche Entscheidung treffen konnte.

Schlussendlich hat sich die Mandantin für die Variante des „Repowerings“ entschieden. In diesem Zusammenhang stellte sich die Herausforderung, dass für die Errichtung der neuen Anlagen mehr Eigenkapital notwendig war, als der Gesellschaft zur Verfügung stand. Die Finanzierungslücke sollte durch die Aufnahme neuer Eigenkapitalgeber geschlossen werden. Dabei stellte sich die Frage, ob das zusätzliche Eigenkapital durch Aufnahme neuer Gesellschafter in die bestehende Gesellschaft eingeworben werden sollte oder ob es alternativ eine bessere Lösung gab.

Die für die Mandantin optimale Lösung dieser wichtigen Frage realisierte LADM durch die Konstruktion einer „doppelstöckigen“ GmbH & Co. KG. Dabei wurde eine neue GmbH & Co. KG gegründet, die der bisherigen Betreiberin die „Repowering“-Rechte abkaufte. Gleichzeitig beteiligten sich sowohl die bisherige Betreiberin als auch die neuen Eigenkapitalgeber an dieser neuen KG und finanzierten das „Repowering“-Projekt mit gemeinsamen Mitteln.

Für die Mandantin ergab sich in diesem Szenario der entscheidende Vorteil des Wegfalls etwaiger Nachschussverpflichtungen für die Alt-Gesellschafter, die überwiegend Privatpersonen waren. Darüber hinaus trugen sie keine Risiken aus dem Bau der Neu-Anlagen und konnten gleichzeitig mittelbar von steuerlichen Vergünstigungen profitieren, die die Betreibergesellschafter der Neu-Anlagen fortan in Anspruch nehmen konnten.

Was wir für Sie leisten: Rechtsformberatung für Investoren

Auch für Investoren bietet LADM Beratungsleistungen, die für den Bereich der Erneuerbaren Energien anwendbar sind.
So wurden wir von einer Bürgerinitiative damit beauftragt, ein optimales Vehikel für Investitionen in Erneuerbare Energien zu schaffen. Dabei musste es unsere Lösung ermöglichen, auf einfachem Wege Kapital von interessierten Bürgern einwerben zu können. Zugleich sollte aber auch ein hohes Maß an Flexibilität für die Zukunft gewährleistet werden.


Wir wogen in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative viele verschiedene Rechtsformen mit Blick auf diese Ziele ab. Final wurde die Rechtsform der Genossenschaft gegenüber der ansonsten sehr häufig anzutreffenden GmbH & Co. KG realisiert.
Die Umsetzung des Projektes in dieser Rechtsform bot für die Bürgerinitiative zum einen diverse Vorteile beim Einwerben von Kapital und passte zum anderen zum Ansatz der Bürgerinitiative in der Außenkommunikation.

Was wir für Sie leisten: Steuerberatung für Investoren

Im Bereich der erneuerbaren Energien sind neben der Rechtsform auch steuerliche Themen ein wesentlicher Bestandteil jeder unternehmerischen Überlegung. Für einen Mandanten, der eine Vielzahl von Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG hält, übernahmen wir mit Blick auf neue Investitionen in Photovoltaik-Anlagen die Optimierung der Steuerlast.

Dabei wurden bereits auf der bilanziellen Ebene alle zur Verfügung stehenden Wahlrechte zur Optimierung der Steuerlast genutzt. Darüber hinaus prüften wir, in welchem Umfang von Investitionsabzugsbeträgen und steuerlichen Sonderabschreibungen Gebrauch gemacht werden konnte, um eine weitere Verringerung der Steuerlast des Mandanten zu bewirken. Abgeschlossen wurde unser Optimierungsprozess durch die Nutzung von steuerlichen Sondervorschriften und Freibeträgen, sodass eine größtmögliche Anrechnung der betrieblichen Steuern auf der Ebene des Mandanten erzielt werden konnte.

Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen für Projektgesellschaften

Jahresabschlüsse von Projektgesellschaften im Bereich der erneuerbaren Energien sind von diversen Besonderheiten geprägt. Diese betreffen zum einen Bilanzierungsfragen, zum anderen steuerliche Spezialthemen.

Ein wesentlicher Punkt für Prüfung oder Erstellung des Jahresabschlusses ist zum Beispiel die Frage, ob ein Projekt im handels- und steuerrechtlichen Sinn als abgeschlossen gilt, zu welchem Zeitpunkt es also in der Bilanz aktiviert werden muss. Hinzu kommt oft die Besonderheit, dass ein Gesamtprojekt steuerlich oft auf die verschiedensten Wirtschaftsgüter aufgeteilt werden muss, da hier unterschiedliche Abschreibungsdauern zu Grunde zu legen sind.

Interessant ist für die Steuergestaltung in diesem Bereich insbesondere die Nutzung von Investitionsabzugsbeträgen und steuerlichen Sonderabschreibungen. Hier überprüfen wir für jedes Projekt die Voraussetzungen für eine Anwendbarkeit, damit das optimale Ergebnis erzielt werden kann.