Gerade am 23.03.2010 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) – höchste Instanz – hierzu Stellung genommen.
Danach kann eine Marke verletzt werden, wenn sie durch Dritte als Adword benutzt wird. Google selbst haftet wegen Markenverletzung nur dann, wenn der Rechtsverstoß für Google offenkundig geworden ist, aber weiterhin geduldet wird. Demgegenüber begeht der Adword-Benutzer grundsätzlich immer dann eine Markenverletzung, wenn seine Anzeige bei Google den irrigen Eindruck hervorrufen kann, dass die Werbung vom Markeninhaber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen geschaltet ist.
Die Vorlagefrage, die der Bundesgerichtshof dem EuGH vorgelegt hat, hat dieser noch nicht beantwortet. Aber die verbleibende Spannung hält sich in Grenzen: Der EuGH wird sie im Sinne seiner Entscheidungen vom 23.03.2010 beantworten. Also weiterhin Vorsicht!
Vorsicht bei der Benutzung fremder Marken als Adword bei Google - II
Gerade am 23.03.2010 hat der..... more
Matthias Decker WP, StB
Annette Liesegang RAin
Dr. Helmuth Liesegang RA, FA StR
Klaus Aymans Dipl. Kaufm., WP, StB
Dr. Ilmo Pathe RA, FA StR, StB
Michael Bacht Dipl.-Volksw., StB
Siegfried Dathe vereid. Buchpr., StB
Klaus van der Moolen Dipl.-Kaufm., WP, StB
Florian Gantenberg LL.M., RA
Frank Schlensok StB
Ralf Lohmann RA