Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz III hat diverse Änderungen bei den Begünstigungen für Betriebsvermögen geschaffen. U.a. wurden Behaltefristen im Optionsmodell verkürzt, die Lohnsummenregelung gilt nur noch für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten im Besteuerungszeitpunkt sowie die Mindestlohnsumme wird im Grundmodell herabgesetzt. Trotz dieser Verbesserungen und auch der Herabsetzung der Steuersätze in Steuerklasse II soll hier angemerkt werden, dass in der überwiegenden Meinung der Literatur auch das neue Erbschaftsteuerrecht in vielen Teilen als verfassungswidrig eingeschätzt wird. Daher sollte die Bestandskraft von Erbschaftsteuerbescheiden verhindert werden.
Vorsicht bei der Benutzung fremder Marken als Adword bei Google - II
Gerade am 23.03.2010 hat der..... more
Matthias Decker WP, StB
Annette Liesegang RAin
Dr. Helmuth Liesegang RA, FA StR
Klaus Aymans Dipl. Kaufm., WP, StB
Dr. Ilmo Pathe RA, FA StR, StB
Michael Bacht Dipl.-Volksw., StB
Siegfried Dathe vereid. Buchpr., StB
Klaus van der Moolen Dipl.-Kaufm., WP, StB
Florian Gantenberg LL.M., RA
Frank Schlensok StB
Ralf Lohmann RA